KFZ-Rückrufe
Sie finden hier eine periodisch aktualisierte Liste von KFZ-Rückrufen, die dem BMASK gemeldet wurden.
KFZ-Rückrufe werden in Österreich in der Regel gemäß § 40b (9) KFG durchgeführt: Dabei übermittelt der Vertreter des Fahrzeugherstellers dem zentralen Zulassungsregister beim Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs die Identifikationsnummern der betroffenen Fahrzeuge. Die Fahrzeughalter werden dann zugeordnet und vom Verband der Versicherungsunternehmen Österreichs schriftlich über den Rückruf informiert.
Mit dieser Vorgangsweise können somit unter Wahrung des Datenschutzes praktisch alle betroffenen Fahrzeughalter effizient verständigt werden.
KFZ-Rückrufe 2014 – Stand – 15. Mai 2014
KFZ-Rückrufe 2013 – Stand – 31. Dezember 2013
KFZ-Rückrufe – Stand – 31. Dezember 2012